Besprechung zwischen Anwälten mit Tablet

Wettbewerbsrecht und Regulierung

Preisempfehlungen - kartellrechtliche Risiken inklusive

Mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) gibt ein Hersteller oder Zwischenhändler seinen Vertriebspartnern den Preis bekannt, welchen er für den Verkauf seiner Produkte an den Endkunden empfiehlt. Auch in Franchisesystemen sind Preisempfehlungen ein wichtiges Instrument zur Positionierung des Systems und der Produkte oder Dienstleistungen am Markt. Preisempfehlungen sind jedoch nicht frei von kartellrechtlichen Risiken.

Preisempfehlungen sind in der Vertriebspraxis unbestreitbar von grossem Nutzen - sowohl für die Empfehlenden, die Empfehlungsempfänger als auch die Konsumenten. Wegen den stets vorhandenen kartellrechtlichen Risiken und den limitierten Einflussmöglichkeiten der Empfehlenden ist bei der konkreten Ausgestaltung aber Vorsicht geboten.

Angesichts der Möglichkeit hoher kartellrechtlicher Bussen lohnt es sich im Zweifelsfalle, zumindest einen kurzen Compliance-Check durchzuführen. Mit dem nachfolgenden Fragebogen können Sie prüfen, ob Ihre Preisempfehlungen bereits eine kartellrechtliche Hypothek darstellen oder ob Sie sich noch im grünen Bereich befinden.

Haben Sie Fragen zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Preisempfehlungen?

Die Spezialisten von Streichenberg blicken auf eine langjährige Erfahrung im Wettbewerbs- und Kartellrecht zurück, insbesondere im Vertriebskontext. Fragen zur Möglichkeit der Preisgestaltung und der Preissteuerung in Vertriebssystemen gehören für uns deshalb zur Tagesordnung.

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